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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2015 - L 11 AL 127/12   

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https://dejure.org/2015,52847
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2015 - L 11 AL 127/12 (https://dejure.org/2015,52847)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.06.2015 - L 11 AL 127/12 (https://dejure.org/2015,52847)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - L 11 AL 127/12 (https://dejure.org/2015,52847)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95

    Besondere Härte bei der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2015 - L 11 AL 127/12
    Außerhalb des Sperrzeittatbestandes liegende Umstände können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (vgl. BSG, Urteil vom 15.11.1995 - 7 RAr 32/95 -).

    Mittelbare Folgewirkungen sind nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 15.11.1995 - 7 RAr 32/95 -).

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 94/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2015 - L 11 AL 127/12
    Die Prüfung der Fahrlässigkeit erfolgt nach einem subjektiven Maßstab, also unter Berücksichtigung der individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Arbeitnehmers (vgl. BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 94/04 R, SozR 4-4300 § 140 Nr. 2, Rn. 18 (zu § 37b SGB III in der vom 1. Juli 2003 bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung)).
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2015 - L 11 AL 127/12
    Denn - wiederum in Übereinstimmung mit dem ArbG G. - gelangt auch das erkennende Gericht zu der Feststellung, dass es einer Abmahnung im vorliegenden Fall nicht bedurfte, da die Klägerin ohne Weiteres erkennen musste, dass ihr Arbeitgeber ihr Fehlverhalten nicht hinnehmen würde (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 11 Al 69/02 R -).
  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - unbefristete Fortsetzung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2015 - L 11 AL 127/12
    Schließlich muss die Herbeiführung der Arbeitslosigkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers beruhen, wobei nicht von einem objektiven, sondern von einem subjektiven, individualisierenden Maßstab auszugehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - B 7a AL 46/05 R - m.w.N., vgl. auch Voelzke in: Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 12 Rn 301 ff).
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2015 - L 11 AL 127/12
    Das Vorliegen einer besonderen Härte ist von Amts wegen zu prüfen, der Beklagten steht dabei weder Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum zu, es handelt sich vielmehr um einen unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. BSG, Urteil vom 13.03.1997 - 11 RAr 25/96 -).
  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81

    Verhängung einer Sperrzeit bei Ablehnung eines Arbeitsangebots aus

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2015 - L 11 AL 127/12
    In Betracht kommen damit Umstände des Beschäftigungsverhältnisses, aber auch persönliche und sonstige Gegebenheiten, die zwar von ihrem Gewicht her den Eintritt einer Sperrzeit nicht verhindern, aber aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls den Eintritt der Regelsperrzeit als besonders hart erscheinen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 23.06.1982 - 7 RAr 89/81 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2012 - L 16 AL 201/11

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2015 - L 11 AL 127/12
    Denn ohne Beschäftigungslosigkeit kann kein Anspruch auf Alg entstehen und ohne Anspruch auf Alg kann keine Sperrzeit eintreten (Karmanski a.a.O., Rn 153 f.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Februar 2012 - L 16 AL 201/11, Rn. 38 - zitiert nach Juris).
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